Evakuierungs- & Fluchtwegpläne

Evakuierungs- & Fluchtwegpläne – vorbereitet für den Ernstfall

Ob Feuer, Stromausfall oder andere Gefahren: Im Notfall zählt jede Sekunde. Umso wichtiger ist es, dass Flucht- und Rettungswege klar gekennzeichnet, Brandschutzordnungen aktuell und Evakuierungsabläufe geübt sind. Nur so können Menschen sicher und schnell aus einem Gebäude geführt werden.

In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Partner unterstützt Kettelgerdes Brandschutztechnik Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601, der Ausarbeitung Ihrer Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 sowie bei der Organisation und Durchführung regelmäßiger Evakuierungsübungen.

So stellen wir sicher, dass Sie fachgerecht betreut werden, gesetzliche Vorgaben erfüllen – und im Ernstfall optimal vorbereitet sind.

Flucht und Rettungsplan an einer weißen Wand

Das
Leistungsversprechen 

  • Normgerechte Umsetzung: Alle Pläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt – aktuell, übersichtlich und rechtssicher.
  • Individuell angepasst: Es werden bauliche Gegebenheiten, Nutzungsarten und personellen Besonderheiten vor Ort berücksichtigt.
  • Praxisnah & verständlich: Die Pläne sind klar strukturiert – für schnelle Orientierung im Ernstfall.
  • Komplettservice: Von der Erstaufnahme bis zur regelmäßigen Aktualisierung – wir kümmern uns um alles.
  • Sichere Dokumentation: Sie erhalten sämtliche Unterlagen digital und als Aushanglösung für Ihr Objekt.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne – Orientierung im Ernstfall

Flucht- und Rettungspläne sind ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Sicherheit. Sie zeigen im Notfall den schnellsten Weg ins Freie, markieren Sammelstellen und geben klare Anweisungen für das richtige Verhalten in Gefahrensituationen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Mitarbeitenden, Besuchern und Einsatzkräften.

Gesetzliche Grundlage und Normen
Gemäß § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3, A2.2, A2.3) sind Arbeitgeber verpflichtet, aktuelle Flucht- und Rettungspläne bereitzustellen. Die fachgerechte Erstellung muss nach den Vorgaben der DIN ISO 23601 erfolgen.

In Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Partner bieten wir Ihnen:

  • Erstellung von normkonformen Flucht- und Rettungsplänen
  • Prüfung vorhandener Pläne auf Aktualität und Vollständigkeit
  • Regelmäßige Aktualisierung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
  • Kennzeichnung gemäß aktueller Sicherheitszeichen nach ASR A1.3

Wichtig zu wissen:
Für die Prüfung und Aktualisierung der Pläne gibt es keine festen Intervalle – sie müssen jedoch regelmäßig sowie anlassbezogen erfolgen. Veränderungen in der Nutzung, Umbauten oder neue gesetzliche Anforderungen machen eine zeitnahe Überarbeitung erforderlich.

Kettelgerdes Brandschutztechnik sorgt gemeinsam mit seinem Partner dafür, dass Ihre Flucht- und Rettungspläne rechtssicher, aktuell und optimal in Ihre betriebliche Sicherheitsstruktur eingebunden sind.

Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 – klare Regeln im Brandfall

EDie Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall und enthält vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden. Sie ist in drei Teile gegliedert:

  • Teil A: Aushang „Verhalten im Brandfall“ – für alle Personen im Gebäude, sichtbar ausgehängt
  • Teil B: Informationen für Mitarbeitende, z. B. zur Verhinderung von Brandausbreitung – verpflichtend in der Unterweisung
  • Teil C: Detaillierte Anweisungen für Personen mit Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte

Die Erstellung erfolgt gemäß DIN 14096 und muss an die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes angepasst werden.

Aktualisierung & Prüfung:
Die Brandschutzordnung muss mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft und schriftlich dokumentiert werden. Wer als Prüfer gilt, ist ebenfalls klar geregelt – etwa Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie.

Je nach Bundesland und Nutzung kann die Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben sein – insbesondere durch länderspezifische Vorschriften oder im Rahmen von Baugenehmigungen.

Kontakt

Sichern Sie den zuverlässigen Betrieb Ihrer Brandschutztechnik.

Wir unterstützen Sie bei Wartung, Instandhaltung und Prüfung Ihrer Anlagen – fachgerecht, normkonform und termingenau.

Evakuierungsübungen

Evakuierungsübungen – Sicherheit durch regelmäßiges Training

Evakuierungsübungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Notfallmanagements. Sie helfen, im Ernstfall richtig zu handeln, Panik zu vermeiden und Menschenleben zu schützen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Fluchtwege, Notausgänge und das Verhalten im Gefahrenfall zu unterweisen – mindestens einmal jährlich.

Regelmäßige Evakuierungsübungen sind Pflicht:
Laut ASR A2.3 hat sich ein Intervall von 2 bis 5 Jahren für die praktische Durchführung bewährt – abhängig von Betriebsgröße, Branche und spezifischen Risiken. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht oder dem Immissionsschutzrecht.

Relevante Regelwerke:

  • DGUV Information 205-033 – gibt praxisnahe Hinweise zur Organisation von Evakuierungsübungen
  • ASR A2.3 – legt Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge fest
  • Arbeitsstättenverordnung – fordert regelmäßige Unterweisungen zur Sicherheit
  • DIN 14096 (Brandschutzordnung) – fordert Schulungen und Übungen zur Brandvermeidung und Evakuierung

Kettelgerdes Brandschutztechnik begleitet Sie mit einem Partner bei der Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen – praxisnah, gesetzeskonform und auf Ihr Gebäude abgestimmt. Von der Abstimmung mit Behörden bis zur Dokumentation der Übung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Notfallprozesse funktionieren, wenn es darauf ankommt.