Wartung und Instandhaltung

Ihr Full-Service-Partner für technischen Brandschutz

Sicherheit ist kein Zufall – sie ist das Ergebnis durchdachter Systeme, fachgerechter Wartung und zuverlässiger Technik. Als Full-Service-Anbieter für technischen Brandschutz steht Kettelgerdes Brandschutztechnik für maßgeschneiderte Lösungen, normgerechte Instandhaltung und höchste Verlässlichkeit im täglichen Betrieb.

Ob Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feuerlöscher, Brandschutztüren, Feststellanlagen oder Brandschutzklappen – wir kümmern uns ganzheitlich um die Prüfung, Wartung und Instandhaltung Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen. Mit einem geschulten Blick für Details, modernster Prüftechnik und umfassendem Know-how stellen wir sicher, dass Ihre Anlagen jederzeit einsatzbereit sind – und im Ernstfall Leben schützen.

Unser
Leistungsversprechen

  • Regelmäßige Wartung & Inspektion gemäß aktueller Normen (DIN 14675, DIN 14406, DIN 14677 u. v. m.)
  • Individuelle Wartungskonzepte, abgestimmt auf Gebäudetyp, Nutzung und Umgebungsbedingungen
  • Dokumentation & Nachweisführung aller Maßnahmen für maximale Rechtssicherheit
  • Schnelle Reaktion bei Störungen und professioneller Reparaturservice

Feuerlöscher-Wartung

Feuerlöscher-Wartung – Sicherheit regelmäßig prüfen

Feuerlöscher sind ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes – vorausgesetzt, sie funktionieren im Ernstfall einwandfrei. Deshalb ist die regelmäßige Wartung gesetzlich vorgeschrieben: Laut Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und DIN 14406 Teil 4 müssen tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3 mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.

Grund für diese Vorgabe sind äußere Einflüsse wie Temperatur, Feuchtigkeit, Schmutz oder unsachgemäße Handhabung, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Je nach Einsatzort, Umgebungsbedingungen und Herstellerangaben kann sogar ein kürzeres Wartungsintervall erforderlich sein.

Ergänzend fordert die Betriebssicherheitsverordnung (§ 16 BetrSichV) eine erweiterte „innere Wartung“ alle 5 Jahre sowie eine Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre. Diese Prüfungen sind in der Regel Bestandteil der turnusmäßigen Feuerlöscher-Wartung.

Im Rahmen der Wartung werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten geprüft – darunter Auslöseeinrichtungen, Schläuche, Sicherungen, Löschmittel und Treibmittel bei Aufladelöschern. Der Zustand von Gehäuse, Beschriftung, Lackierung und allgemeiner Sauberkeit wird ebenfalls kontrolliert. Abgenutzte oder defekte Teile werden bei Bedarf direkt ersetzt.

Nach der Prüfung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis mit Angaben zur durchführenden Person, dem Wartungsdatum und dem nächsten Prüftermin.

Wartung & Instandhaltung

Wartung & Instandhaltung – für dauerhaft sicheren Brandschutz

Eine regelmäßige Wartung und fachgerechte Instandhaltung sind essenziell, um die Funktionsfähigkeit brandschutztechnischer Einrichtungen dauerhaft sicherzustellen – und damit Leben, Sachwerte sowie gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu schützen.

Technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen (BMA), Rauchabzugsanlagen oder Feststellanlagen müssen jederzeit betriebsbereit sein. Durch Wartung und Instandhaltung wird gewährleistet, dass diese Systeme im Ernstfall effizient funktionieren. Die wichtigsten Vorschriften und Normen geben dabei klare Prüfzyklen und Vorgehensweisen vor.

Was bedeutet Wartung?
Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Verzögerung von Verschleiß: Dazu zählen Reinigungsarbeiten, Schmierungen, Justierungen oder der Austausch von Verschleißteilen. Ziel ist, die Betriebsbereitschaft zu erhalten und ungeplante Ausfälle zu vermeiden.

Was gehört zur Instandhaltung?
Die Instandhaltung umfasst laut DIN 31051 die vier Teilbereiche: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Dabei geht es nicht nur um die Pflege, sondern auch um die gezielte Mängelbeseitigung und Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit.

Rechtlicher Rahmen:

  • DIN 31051 definiert die Grundprinzipien der Instandhaltung.
  • DIN 13306 legt die Begriffe und Zusammenhänge technischer Instandhaltungsmaßnahmen fest.
  • DIN 14675 regelt Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA).
  • VDE 0833 behandelt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA).
  • VDE 0826 bezieht sich auf Brandwarnanlagen (BWA) für kleine Sonderbauten und Wohngebäude.
  • Beide VDE-Normen basieren auf den Vorgaben der EN 54, die europaweit Anforderungen an Brandmelde- und Brandwarnsysteme definiert.

Nur wenn alle Maßnahmen systematisch, normgerecht und in festgelegten Intervallen durchgeführt werden, ist die dauerhafte Betriebssicherheit gewährleistet.

Kontakt

Sichern Sie den zuverlässigen Betrieb Ihrer Brandschutztechnik.

Wir unterstützen Sie bei Wartung, Instandhaltung und Prüfung Ihrer Anlagen – fachgerecht, normkonform und termingenau.

Feststellanlagen prüfen

Prüfung von Feststellanlagen – Sicherheit bei offenstehenden Türen

Feststellanlagen ermöglichen das Offenhalten von Brand- und Rauchschutztüren im Alltag – und sorgen im Ernstfall dafür, dass diese Türen automatisch schließen. Besonders in stark frequentierten Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen oder öffentlichen Einrichtungen sind sie unverzichtbar. Damit sie im Brandfall zuverlässig auslösen, ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung gesetzlich vorgeschrieben.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Die Funktionsprüfung von Feststellanlagen richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung und den Herstellerrichtlinien.

  • Monatlich bis spätestens alle 3 Monate ist eine Sicht- und Funktionskontrolle durch eine unterwiesene Person oder eine Fachkraft durchzuführen.
  • Einmal jährlich ist eine umfassende Wartung gemäß DIN 14677 durch eine geprüfte Fachkraft für Feststellanlagen erforderlich.

Im Zuge dieser Prüfungen werden alle Komponenten – Auslösevorrichtung, Rauchmelder, Haftmagnete, Türschließer und Stromversorgung – auf Funktion, Sauberkeit und Abnutzung kontrolliert. Treten Mängel oder Funktionsstörungen auf, müssen diese umgehend behoben werden – die Verantwortung hierfür trägt der Betreiber der Anlage.

Alle Maßnahmen zur Wartung und Instandhaltung sind lückenlos in einem Prüfbuch zu dokumentieren.

RWA-Anlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – Sicherheit im Brandfall

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) spielen im Ernstfall eine entscheidende Rolle: Sie sorgen dafür, dass giftige Rauchgase und Hitze kontrolliert abgeleitet werden – und schaffen so freie Flucht- und Rettungswege. Damit diese Systeme im Brandfall zuverlässig funktionieren, ist ihre regelmäßige Wartung unerlässlich.

Die Wartungs- und Instandhaltungspflicht für RWA-Anlagen ist gesetzlich klar geregelt. Sie basiert auf verschiedenen Normen, technischen Regelwerken und bauaufsichtlichen Zulassungen. In Deutschland zählen hierzu unter anderem:

  • DIN 18232 Teil 2
  • DIN EN 12101 Teil 2
  • Musterprüfverordnung (MPrüfVO)
  • Technische Prüfverordnung (TPrüfVO)
  • Musterbauordnung (MBO)

Ferner sind die Herstellerangaben sowie Zulassungsbescheide des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) maßgeblich. Besonders für natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) gilt: Sie müssen mindestens einmal jährlich durch ein zertifiziertes Fachunternehmen geprüft und die Prüfung lückenlos in einem Prüfbuch dokumentiert werden.

Brandschutzklappen und -türen kontrollieren

Brandschutzklappen und ‑türen kontrollieren –
für sichere Abschottung im Ernstfall

Brandschutzklappen und -türen sind essenzielle Bestandteile eines funktionierenden Brandschutzkonzepts. Sie verhindern, dass sich Feuer und Rauch über Lüftungsanlagen oder Gebäudedurchgänge unkontrolliert ausbreiten. Um ihre Schutzfunktion dauerhaft zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen und Wartungen gesetzlich vorgeschrieben.

Wartungsintervalle für Brandschutzklappen
Brandschutzklappen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um ihre Funktion im Brandfall sicherzustellen. Die VDMA 24186-1 sieht eine jährliche Prüfung der Brandschutzklappen im Rahmen der Inspektion und Wartung technischer Anlagen vor.

In stark belasteten Umgebungen – etwa bei hoher Staub- oder Fettentwicklung – können kürzere Wartungsintervalle notwendig sein. Die tatsächlichen Prüfzyklen richten sich nach den jeweiligen Einsatzbedingungen sowie den Herstellervorgaben.

Relevante Vorschriften und Normen:

  • VDMA 24186-1 – Auflistung der Leistungen für Wartung technischer Anlagen (jährliche Prüfung von Brandschutzklappen)
  • DIN EN 15650 – Produktnorm für Brandschutzklappen
  • Musterbauordnung (MBO) – Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden
  • VDI 6022 – Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen, relevant bei Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen

Individuelle Wartungslösungen
Eine fachgerechte Wartung berücksichtigt nicht nur die technischen Anforderungen der Klappen und Türen, sondern auch die baulichen Gegebenheiten sowie die Nutzung des Gebäudes. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlagen zuverlässig funktionieren – im Alltag wie im Notfall.???? Sichern Sie den zuverlässigen Betrieb Ihrer Brandschutztechnik.
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